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Elternmitwirkung / Elternvertretung - Kindertagesbetreuung
Im Kinder- und Jugendhilfegesetz § 22a (KJHG) sind Grundsatzaussagen zur Elternmitwirkung in Tageseinrichtungen für Kinder als rechtliche Grundlage festgeschrieben. Näheres über Inhalt und Umfang der Aufgaben zur Elternmitwirkung wird durch die Ausführungsgesetze der Länder zum KJHG geregelt.
voelkerling@dipf.de

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